Zollberatung Schweiz und international

Unerlässlich für Import- und Exportunternehmen - keine Compliance, sondern Transfer von Zoll-Know-how vom Spezialisten auf Ihr Unternehmen

Sie lassen sich von Added Value GmbH im Bereich des Zollrechts beraten und sind damit bestens gerüstet, Ihr Supply Chain Management zu optimieren. Die Zollberatung erfolgt durch Ivo Pollini, Zollfachmann mit eidgenössischem Fachausweis, der sein Handwerk von der Pike auf erlernt hat. Der Zollfachmann der Added Value GmbH war vier Jahre an einem Grenzzollamt tätig im Handelswarenverkehr. Zollberatung von einem ausgewiesenen Fachmann eben, der sein Know-how bei der eidgenössischen Zollverwaltung erworben und durch Beratungspraxis während über 15 Jahren professionalisiert hat.

Einige Beispiele aus der Zollberatungspraxis:

Ihr Unternehmen handelt mit verschiedenen Produkten, die vorwiegend zum Vertrieb in der Schweiz bestimmt sind. Sie beziehen diese Produkte von diversen Herstellern und Lieferanten im Ausland und importieren sie in die Schweiz. Einige Produkte weisen dabei Zollpräferenzursprung EC (für Europäische Gemeinschaft - EU) auf, andere hingegen müssen als Drittlandsursprungswaren betrachtet werden. Sie kalkulieren die COGS für die einzelnen Produkte mit Blick auf die Festsetzung des Verkaufspreises. Dafür ist es erforderlich, für die einzelnen Produkte die korrekte Zolltarifnummer zu vergeben und – abhängig vom Zollpräferenzstatus – die nicht rückforderbaren Zollabgabekosten zu ermitteln.

Als Produktionsbetrieb stellt Ihr Unternehmen in der Schweiz spezielle Maschinen her. Die Komponenten und Halbfertigprodukte, welche in die Maschinen verbaut werden, importieren Sie aus Deutschland, Italien und den USA. Die Komponenten weisen unterschiedliche Zollpräferenzursprünge auf (EC und Drittland). Mit der Zollberatung durch die Added Value GmbH erhält Ihr Unternehmen Rechtssicherheit für die Frage, ob die Maschinen durch den Herstellungsprozess Zollpräferenz Schweiz erhalten, und Ihr Unternehmen beim Export der Maschinen berechtigterweise einen Zollpräferenz-Ursprungsnachweis (in Form einer Ursprungserklärung auf der Rechnung mit Bewilligungs-Nr. als ermächtigter Ausführer oder Warenverkehrsbescheinigung EUR 1) erstellen kann.

Ein Schweizer Unternehmen ist Teil einer Unternehmensgruppe und lässt – intercompany – durch ein Lohnveredlungsunternehmen im EU-Raum organische Reststoffe aus der Fleischverarbeitung sowie aus der Produktion von Rapsöl zu Biodiesel verarbeiten. Den Biodiesel verkauft das Schweizer Unternehmen an Frachtführer in der Schweiz. Mit der Zollberatung durch Added Value GmbH ist es gelungen, für die Importe des Biodiesels in die Schweiz eine Befreiung von der Mineralölsteuer zu bewirken. Für das Schweizer Unternehmen stellt die damit bewirkte Kostenersparnis - mit entsprechendem Einfluss auf den Verkaufspreis des Biodiesels - den Türöffner für den Markteintritt in der Schweiz dar.

Durch geschickte Verhandlungen der Added Value GmbH mit der Oberzolldirektion in CH-Bern konnte für ein Schweizer Unternehmen das Zollverfahren für passive Eigenveredlung im Äquivalenzverkehr (also mit Verkauf von Produkten durch das Schweizer Unternehmen an eine Gruppengesellschaft im Ausland) implementiert werden. Beim Rückkauf der Produkte nach Bearbeitung im Ausland wird bei der Wiedereinfuhr der Produkte in die Schweiz die Erhebung von Einfuhrzollabgaben vermieden. Eine Entrichtung von Einfuhrzollabgaben hätte für das Schweizer Unternehmen hinsichtlich der COGS dazu geführt, diesen Geschäftsbereich aufgeben zu müssen.

Zollberatung durch Added Value GmbH führt zu Kosteneinsparungen – die Investition, welche Ihr Unternehmen dafür tätigt, zahlt sich in jedem Fall aus.

 

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